Beitragspflicht in der KVdR bei privat fortgeführter Pensionskassenversorgung
BVerfG 1. Senat 1. Kammer, stattgebender Kammerbeschluss vom 27.06.2018 - 1 BvR 100/15
Rentenzahlungen von Pensionskassen sind unter bestimmten Voraussetzungen in der gesetzlichen Kranken- und sozialen Pflegeversicherung nicht beitragspflichtig
Orientierungssatz zur Anmerkung
Leistungen einer Pensionskasse aufgrund einer vom Arbeitnehmer mit eigenen Beiträgen finanzierten Versicherung sind in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung nicht zu verbeitragen, wenn der frühere Arbeitgeber an dem Versicherungsvertrag nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr beteiligt ist und nur der versicherte Arbeitnehmer ab diesem Zeitpunkt die Beiträge eingezahlt hat.